Internationale Transfers (ITC) unterhalb der 1. und 2. Bundesligen – Transferportal VIS geöffnet

Foto FIVB Foto FIVB Am 02.09. wurde ohne Vorankündigung das FIVB Transferportal VIS mit großer Verzögerung zur Beantragung von internationalen Transfers (ITC) für die Saison 2021/22 freigeschaltet, so dass ab sofort Vereine solche Transferzertifikate beantragen können.

Im November 2020 hat der Internationale Volleyball-Verband FIVB seine ITC-Regularien in großen Teilen verändert, wobei diese Änderungen fast ausschließlich Transfers in/aus Lizenzligen betreffen. Allerdings ist es der IT des FIVB bisher nicht gelungen, das Volleyball Information System (VIS) wie geplant neu aufzusetzen und die Änderungen damit zu implementieren. In der Folge konnte den nationalen Verbänden auch momentan kein aktualisiertes Manual zur Verfügung gestellt werden.

Aus diesen Gründen können nun ITC zunächst unter http://www.fivb.org/Vis2009/ wie bisher beantragt werden. Eine Aktualisierung des VIS ist zeitnah angekündigt. Dabei ist zu beachten:

  1. Durch den fehlenden zeitlichen Vorlauf mussten die Ligenzuordnungen der Mannschaften komplett von 2020/21 auf die kommende Saison übertragen werden. Eine Ligenzuordnung kann nicht von Vereinen vorgenommen werden. Falsche Zuordnungen oder fehlende Zuordnungen (z.B. bei selbst angelegten Mannschaften) an hamel@volleyball-verband.de
  2. Damit bleibt die Bindung an den Microsoft IE Browser und das Silverlight Plug-In vorerst erhalten. Der IE ist unter Windows 10 noch als App aufzurufen (Eingabe von „explorer“ im Suchfeld rechts neben dem Windows-Logo). Ob der IE-mode im Edge-Browser (Windows 11) funktioniert, ist dem DVV nicht bekannt.
  3. Bei ITC-Anträgen unterhalb der Lizenzligen immer bei der Frage nach einem „Heimatverein“ die Option [no club of origin] wählen. Ferner dürfen keine Eintragungen zu Vertragsdaten und bei conditions vorgenommen werden. Fehlermeldungen werden einfach mit [OK] bestätigt.
  4. Nach Initiierung (initiate) des ITC durch den Verein müssen der Verein (im Vereinsprofil) und der/die Spieler/in (im Spielerprofil) dem ITC-Antrag selbst noch zustimmen (sign). Erst danach ist dieser Antrag für Heimatverband und DVV für die notwendigen Zustimmungen bearbeitbar. Die farblichen Markierungen geben dazu Aufschluss (gelb=Entwurf, lila=Bestätigung durch Verein und Spieler/in, rot=Prozess beginnt, grün=bestätigt).
  5. Wie in den Vorsaisons wird der DVV die Rechnungen zu den Bearbeitungsgebühren erst im Nachgang versenden, um Verzögerungen so gering wie möglich zu halten.
  6. Bis zu einer Aktualisierung kann auf DVV-Leitfaden 2020/21 (Download) zurückgegriffen werden.

Die ITC-Regelungen für Minderjährige wurden völlig neu formuliert. An dieser Stelle sollten ITC-Anträge zunächst bis zum Erscheinen des neuen FIVB-Manuals aufgeschoben werden.

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