Der Verbandstag des Deutschen Volleyball-Verbandes setzt einen ständigen Materialprüfungsausschuss (MPA) zur Prüfung der Eignung und Weiterentwicklung von Artikeln ein, die für den Volleyballspielbetrieb angeboten werden. Der MPA stellt auf Antrag eines Anbieters die Eignung eines Artikels für das Volleyballspiel fest. Zur Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Ausschuss zweier Technischer Koordinatoren, der Fachkenntnis von Sachverständigen und sonstiger Dritter.

 

Materialprüfungsausschuss

Vorsitzender  
Thomas Petigk Email senden
Technischer Koordinator "Geräte"  
N.N.  
Technischer Koordinator "Beachanlagen/Sand"  
N.N.  
Technischer Koordinator   
N.N.  
Vertreter Bundesschiedsrichterausschuss  
Anton Probst Email senden
Vertreter Landesverbände  
N.N.  
Vertreter DVV-Geschäftsstelle  
N.N.  

 

 

Foto: Conny Kurth Foto: Conny Kurth

Eingebettet in das Gefüge des DVV leisten der Materialprüfungssauschusses (MPA) die Arbeiten für die Prüfung und Zertifizierung und berät die Firmen bei der Neukonstruktion und der Verbesserung von Anlagen und Volleyballmaterialien. Im MPA sind u.a. Sportwissenschaftler und Ingenieure, welche das Volleyballgeschehen kennen und selber diese Sportart ausüben.

Ein Kompetenzteam also, welches über die Grenzen des DVV hinaus wirkt und andere Sportarten und Sporteinrichtungen national und international einbindet und dabei ist, insbesondere im Bereich Beachsport Strukturen zu bilden, die eines Tages auch auf europäischer Ebene eine bedeutende und richtungsweisende Rolle spielen werden.

Das System der Zertifizierung ist ziemlich einfach und kann in wenigen Sätzen wie folgt beschrieben werden:
Die interessierten Firmen wenden sich an den MPA und beantragen die Prüfung der Artikel, für die sie ein Prüfzeichen erhalten und damit werben möchten. Der DVV prüft das entsprechende Produkt anhand der internationalen Vorschriften und internen Prüfkriterien und teilt dem Antragsteller das Ergebnis mit. Ist das Ergebnis positiv und möchte der Antragsteller mit einem der Prüfzeichen werben, wird ein Vertrag geschlossen, der den Gebrauch des Prüfzeichens und die damit verbundene Gebühr regelt.

Folgende Prüfzeichen werden vergeben
Das Prüfzeichen "DVV 1" / "DVV Beach 1" ist vom Deutschen Volleyball-Verband in allen Ligen oberhalb der Landesverbände vorgeschrieben. Diese Artikel sind von höchster Qualität.

Das Prüfzeichen "DVV 2" / "DVV Beach 2" kann alternativ in allen übrigen Bereichen insbesondere von den Landesverbänden vorgeschrieben werden. Diese Artikel entsprechen den internationalen Vorgaben und sind von guter Qualität.

Das Prüfzeichen "DVV" wird allen Artikeln vergeben, die von guter Qualität sind, aber nicht in allen Punkten den Regeln entsprechen, z.B. Softbälle, die leichter sind als die allgemeinen Regeln es vorschreiben oder Artikel, für die es keine Vorschriften gibt, z.B. Knieschoner, Fachliteratur u.a.m.

Darüber hinaus können die offiziellen Spielbälle des DVV zusätzlich mit der Aufschrift "Offizieller Spielball des DVV" oder "DVV official" versehen werden; hierbei kann auf die Anbringung des Prüfzeichens "DVV 1" verzichtet werden.

Die im Bereich des MPA aufgelisteten Produkte haben die notwendigen Prüfungen durchlaufen und wurden dementsprechend mit Prüfzeichen des DVV versehen.

Der MPA versteht sich als Dienstleister für Hersteller und Anwender. Anregungen aus diesen Reihen sind uns daher jederzeit herzlich willkommen.

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