Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um den Volleyballsport und den DVV in besonders hohem Maße verdient gemacht hat. Zum Ehrenpräsidenten kann ernannt werden, wer das Amt des Präsidenten des DVV mehrere Jahre verdienstvoll geführt hat. Die Wahl erfolgt auf Lebenszeit. Der DVV kann mehrere Ehrenpräsidenten haben. Die Ernennung zum Ehrenpräsidenten und zum Ehrenmitglied erfolgt auf Beschluss des Verbandstages des DVV. Der Ehrenrat ist für eine Periode gewählt und schlägt beispielsweise Ehrungen verdienter Mitglieder vor.

Ehrenrat

Jörg Schwenk

Klaus Widegreen

Matthias Fell

Personen mit besonderen Verdiensten im und um den Volleyballsport können zu Ehrungen vorgeschlagen werden. Hierfür muss der vorgesehene Antrag (siehe Download) ausgefüllt und an den Ehrenrat verschickt werden.

 

 

 

Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um den Volleyballsport und den DVV in besonders hohem Maße verdient gemacht hat. Zum Ehrenpräsidenten kann ernannt werden, wer das Amt des Präsidenten des DVV mehrere Jahre verdienstvoll geführt hat. Der DVV kann mehrere Ehrenpräsidenten haben. Die Ernennung zum Ehrenpräsidenten und zum Ehrenmitglied erfolgt auf Beschluss des Verbandstages des DVV und ist auf Lebenszeit.

 

Ehrenpräsidenten- und Mitglieder

Ehrenmitglieder

Prof. Dr. Gerhard Dürrwächter ( 01.03.2022)

Matthias Fell

Jörg Schwenk

Reinhard Hoffmann

Klaus Widegreen

Erhard Rubert

Martin Walter

Michael Evers

Hubert Martens

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