
Die Rechtsordnung (RO) gründet sich auf die Bestimmungen der Satzung des DVV und ist in deren Sinn anzuwenden und auszulegen.
Die RO regelt die Verbandsgerichtsbarkeit des DVV. Diese wird tätig:
- a) als Organ des DVV, soweit Strafen ausgesprochen werden,
- b) im übrigen als Schiedsgerichtsbarkeit im Sinne von §§ 1025 ff. Zivilprozessordnung.
Verbandsgerichtsbarkeit
Verbandsgericht:
- Dr. Bernd Kirchhof - Vorsitzender Email senden
- Peter Werner - 1. Kammer, 2. Beisitzer Email senden
- Michael Bischofberger - 2. Kammer, 1. Beisitzer Email senden
- Gerhard Freichel - 1. Kammer, 1. Beisitzer Email senden
- Sebastian Pelzer - 2. Kammer, 2. Beisitzer Email senden
Spruchkammer A:
Spruchkammer A ist zuständig für alle Streitigkeiten und Verfahren, die Hallen- Volleyball betreffen.
- Björn Christian Stein - Vorsitzender E-Mail senden
- Dr. Horst Sadlo - 1. Beisitzer
- Hans-Jürgen Weberskirch - 2. Beisitzer
- Niels Hoffmann - 1. Ersatzbeisitzer
- Dr. Timo Huesmann - Ersatzbeisitzer
Spruchkammer B:
Spruchkammer B ist zuständig für alle Streitigkeiten, die Beach- und Snow-Volleyball sowie Good Governance betreffen.
- Malte Burwitz - Vorsitzender E-Mail senden
- Axel Jonas - 1. Beisitzer
- n.n. - 2. Beisitzer
- Helmut Hauffe - 1. Ersatzbeisitzer
- Fabian Neppessen - Ersatzbeisitzer
Lizenzliga-Spruchkammer:
- Marc Hasselmeyer - Vorsitzender E-Mail senden