Internationale Transfers (ITC) unterhalb der 1. und 2. Bundesligen – Transferportal VIS geöffnet

Internationale Transfers (ITC) unterhalb der 1. und 2. Bundesligen – Transferportal VIS geöffnet Foto: Justus Stegemann Um eine Spielberechtigung für nichtdeutsche Spieler in Deutschland zu erhalten, ist es notwendig einen Internationalen Transfer im Onlinesystem der FIVB durchzuführen. Bei erfolgreicher Durchführung eines Transfer, erhält der Spieler ein "International Transfer Certificate" (ITC), mit dem bei der Passstelle ein Spielerpass für eine Saison beantragt werden kann. Wie dies durchzuführen und was zu beachten ist, lesen Sie im Leitfaden (siehe Downloads).

Internationale Transfers

Für Transfers zu einem Verein unter der 2. Bundesliga ist der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) verantwortlich, für Transfers in die 1. oder 2. Bundesliga die Volleyball Bundesliga (VBL). Bitte beachten Sie, dass das Transferfenster im Onlinesystem der FIVB ab August jedes Jahres geöffnet ist und erst dann Transfers initiiert werden können.

Kontakte:

Deutscher Volleyball-Verband
Tel.: 069-695001-0
E-Mail: transfer@volleyball-verband.de

Volleyball Bundesliga
Tel.: 030-200507011
E-Mail: knospe@volleyball-bundesliga.de

Wichtige Information für Vereine zu Änderungen im ITC-Verfahren in Spielklassen unterhalb der Lizenzligen

Die FIVB hat einige gravierende Änderungen im ITC-Verfahren beschlossen und sie zum 01.08.2026 in Kraft gesetzt. Die Änderungen wurden im Leitfaden für Amateurvereine (siehe Downloads) übernommen. Folgende Änderungen im ITC-Verfahren betreffen Verbände der FIVB Nationen-Kategorie 4 – zu der auch Deutschland zählt.

a) Während bis einschließlich der vergangenen Saison keine Verwaltungsgebühren (Administration Fee) an die internationalen Verbände FIVB oder CEV für internationale Transfers in Vereine unterhalb der 2. Bundesligen zu entrichten waren, erhebt die FIVB nun für Transfers in alle Spielklassen in Deutschland eine feste und nicht verhandelbare Administration Fee. Die Administration Fee an die FIVB beträgt für

  • Transfers in die Dritten Ligen CHF 500,

  • und für Transfers in alle tieferen Spielklassen CHF 100.

b) Nachdem im ITC-Prozess nach der Initiierung ein Spieler oder eine Spielerin dem Transfer-antrag in VIS zugestimmt hat, erscheinen Schaltflächen zur Bezahlung der FIVB-Fee. Die FIVB bestätigt ITC erst dann frei, wenn die geforderte Fee auf dem FIVB-Konto eingegangen ist.

c) In der FIVB Datenbank VIS sind die Begriffe Administration Fee und „international rights“ miteinander verknüpft. Dadurch erhalten nun alle (!) Transfers nach Deutschland automatisch den Typ „international“ zugewiesen, auch ohne Bezug zu internationalen Wettbewerben.

d) Bisher konnten Herkunftsverbände keine Gebühren (Solidarity Fee) für Transfers in Spielklassen unterhalb der 2. Ligen erheben. Zukünftig können Herkunftsverbände eine Fee bei Transfers in die 3. Ligen fordern, deren maximale Höhe noch von der FIVB festgelegt und in aktualisierten Sports Regulations in Kürze kommuniziert werden soll. Diese Gebühr ist dann zwischen aufnehmenden Verein und Herkunftsverband zu verhandeln und muss vom Herkunftsverband zu begründet werden. Momentan ist diese Fee noch nicht in VIS als zwingend notwendige Eingabe voreingestellt. Für Transfers in Regionalligen oder tiefere Ligen dürfen Herkunftsverbände weiterhin keine Gebühren verlangen – mit Ausnahme für Transfers von Minderjährigen.

e) Analog zu d) können nun Herkunftsverbände eine Solidarity Fee für Transfers von Minderjährigen verlangen. Als theoretisch maximale Höhe wird von der FIVB bis zu CHF 15.000 angegeben. Ob und wie nationale Verbände von dieser Möglichkeit generell Gebrauch machen werden, muss abgewartet werden. Aufgrund der noch wenigen Anträge ist aktuell noch nicht ersichtlich, wie diese Fee in VIS integriert wird. Eine zusätzliche FIVB Administration Fee wird - wie bisher- für Transfers von Minderjährigen nicht erhoben. 

Hinweise für die Saison 2026/27

Der Internationale Volleyball-Verband (FIVB) hat darüber informiert, dass ITC-Antragstellungen für die kommende Saison ab 14.08.2026 in der FIVB-Datenbank VIS möglich sein werden.

Aktuell sind keine größeren Änderungen im Verfahren bekannt. Der DVV wird im Fall von wesentlichen neuen Regelungen seinen Leitfaden für Amateurvereine möglichst zeitnah für die Saison 2026-27 aktualisieren.

Wie in den Vorsaisons wird der DVV die Rechnungen zu den Bearbeitungsgebühren erst im Nachgang versenden, um Verzögerungen so gering wie möglich zu halten.

Bitte beachten Sie auch weiterhin die gesonderten Informationen zu ITC-Regelungen von Minderjährigen und Flüchtlingen.

Momentan versuchen viele Vereine einen gerade abgelaufenen Transfer zu verlängern.  Diese Option ist aber an einen entsprechend langen „Contract“-Zeitraum gebunden. Sollte im zu verlängernden ITC z.B. ein „Contract“-Ende 30.06.2025 eingetragen sein, so kann das ITC nicht über dieses Datum hinaus verlängert werden. Die jetzt mögliche Option in VIS dient nach Aussage der FIVB allein dafür, ein ITC bis zu einem Saisonende unkompliziert verlängern zu können, falls das ITC zu früh ablaufen sollte.

Neue ITC-Anträge oder Verlängerungen von Mehrjahrestransfers werden erst nach der Freischaltung der Saison ab dem 14. August möglich sein.

Download ITC-Transfers

Doppelspielrechte (DSR)

Für Bundeskader (Beach und Halle) kann ein Doppelspielrecht durch den zuständigen Bundestrainer beantragt werden. Dieses dient dazu, den Kadern Spielpraxis auf höherem Niveau zu vermitteln.

Downloads Doppelspielrechte