Die Spitzensport-Maßnahmen des DVV werden gefördert vom: Bundesministerium des Innern.

Die Spitzensportförderung der Bundeswehr sichert Sportlerinnen und Sportlern optimale Rahmenbedingungen für ihre leistungssportliche und berufliche Laufbahn. In Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und dem Deutschen Volleyball-Verband stellt die Bundeswehr 16 Regelplätze in den Sportförderkompanien für Spielerinnen und Spieler der Bundeskader des Deutschen Volleyball-Verbands (Halle und Beach) zur Verfügung. Darüber hinaus können Sonderregelungen für Spielerinnen und Spieler mit berechtigter Olympiaqualifikationschance vereinbart werden (i.d.R. nur für Beach-Volleyball möglich).

Vergabekriterien:

1.) Bundeskaderzugehörigkeit bei Antragsstellung und Beginn der Dienstzeit.
2.) Berechtige Chance zur Nominierung für einen internationalen Wettkampfhöhepunkt (EM, WM) innerhalb der ersten 12 Monate der Dienstzeit.
Antrag:

Sportler, die bei der Bundeswehr gefördert werden wollen, stellen einen Antrag zur Aufnahme in eine Sportfördergruppe. Sofern die Befürwortung des Deutschen Volleyball-Verbands und des Deutschen Olympischen Sportbundes vorliegt, erfolgt die gezielte Einberufung zum Wehrdienst.

Zur besseren Planung des begrenzten Platzkontingents müssen Anträge auf Aufnahme und Anträge zu möglichen Dienstzeitverlängerung bis zum 01.04. jeden Kalenderjahrs (für die folgenden 365 Tage) beim Deutschen Volleyball-Verband eingegangen sein.

Vergabe:

Die Befürwortung der Anträge Beach-Volleyball erfolgt durch den Leitungsstab in enger Rücksprache mit den zuständigen Bundestrainern Nachwuchs.
Seit 2013 findet ein 3-teiliges Mischkonzept mit einer Befürwortung nach transparenten Leistungskriterien sowie Nachwuchs- und Perspektivspielern für kommende Olympische Spiele (2016/2020) Anwendung:
1. Perspektive: 3 Plätze werden über den Leistungsstab vergeben
2. Leistung: Die Hälfte der restlichen Plätze (aktuell 6) werden nach objektiven Leistungskriterien (FIVB Entry Pkt) vergeben, davon mind. 2 pro Geschlecht
3. Nachwuchs: Die andere Hälfte der restlichen Plätze (aktuell 5) werden über die Bundestrainer Nachwuchs vergeben

Die sportliche Perspektive steht dabei im Vordergrund. Soziale Bedürfnisse können dabei berücksichtigt werden. Die endgültige Befürwortung beruht auf der Zustimmung des DOSB und der Bundeswehr im Rahmen der jährlichen Personalplanungsgespräche.

Dauer:

Der Deutsche Volleyball-Verband begrenzt die Befürwortung der Sportförderung der Bundeswehr in der Regel auf zwei Jahre (Grundwehrdienst und mögliche Verlängerungen). Im Ausnahmefall unter Bezug auf internationale Höhepunkte kann dieser Zeitraum auf vier Jahre verlängert werden. Für Olympiakandidaten können Sonderregelungen vereinbart werden.

Ansprechpartner DVV

Laura Gnau
069/69 50 01 – 22
kernbach@volleyball-verband.de

Die seit 1967 existierende Stiftung Deutsche Sporthilfe ist einer der größten Förderer im deutschen Sport. Seit der Gründung hat die Sporthilfe rund 35.000 Sportler mit insgesamt 310 Millionen Euro unterstützt. Diese enorme Summe bringt die Sporthilfe ausschließlich durch Spenden und eigene Aktivitäten auf.
Fast alle olympischen Disziplinen, tradtitionsreiche nicht-olympische Sportarten sowie der Behindertensport werden gefördert.

Voraussetzung für die individuelle Förderung eines Sportlers ist die Zugehörigkeit zum OK, PK, NK1-Kaders eines mit der Stiftung Deutsche Sporthilfe zusammenarbeitenden Spitzenverbandes.

Kontaktadresse

Stiftung Deutsche Sporthilfe
Otto-Fleck-Schneise 8
60528 Frankfurt am Main
Tel: 069-678030
Fax: 069-676568
Kontakt

Team-Pate bei der Sporthilfe werden:

Du willst den Volleyball direkt unterstützen? Genau das ist jetzt möglich: Mit einer jährlichen Spende ab 1.000 EUR kannst Du im Rahmen eines Projektfonds der Sporthilfe jetzt die weibliche U19 Mannschaft des DVV als Team-Pate unterstützen. Sporthilfe Infos

Hamburg ist Active City

Hamburg Active City bedeutet die umfassende Förderung von Sport und Bewegung, die weitreichende Effekte in den Bereichen Integration und Inklusion, Gesundheit und Mobilität sowie Sport als Wirtschaftsfaktor erzielt.

„Active City“ ist das Profil einer Stadt, die aktiv und in Bewegung ist und die ihre Bürgerinnen und Bürger als „Active Citizens“ versteht, die bereit sind, Verantwortung für das Gemeinwesen zu übernehmen und sich füreinander einzusetzen.

Hamburg wurde 2018 von der internationalen Breitensportorganisation TAFISA als „Global Active City“ ausgezeichnet, weil die Stadt mit Ihren hunderten Sporthallen und Sportanlagen, Schwimmbädern und Fitness-Studios sowie Parks, Grünzügen und Wasserflächen vielfältige Möglichkeiten zum Aktiv-Sein bietet. Darüber sind es bewegungsfördernde Schulen und Schulhöfe, gute Radwege sowie attraktive, sichere Strecken zum Joggen und zu Fuß gehen, die Hamburgs Attraktivität ausmachen.

Vor diesem Hintergrund bildet der „Masterplan Active City“ von 2016 eine wichtige Grundlage für die Entwicklung der Stadt: die Umsetzung der über 35 Einzelprojekte sowie seiner grundsätzlichen sportpolitischen Empfehlungen ermöglichen eine kontinuierliche und tragfähige Berücksichtigung des Sports in der Stadtentwicklung – im Schulterschluss von Politik, Sportverwaltung, Stadtteilkultur und den Sportverbänden.

In diesem Sinne wächst die Hamburg Active City und mit ihr die Philosophie einer lebendigen, aktiven und offenen Gesellschaft, in der Sport und Bewegung sinnstiftende Aspekte des Alltags sind, eine Steigerung der Lebensqualität bewirken sowie Teil einer gesellschaftspolitischen und infrastrukturellen Weiterentwicklung sind.

Spitzensportförderung bei der Polizei Baden-Württemberg

Mit der Spitzensportförderung hat die Polizei Baden-Württemberg für herausragende Sportlerinnen und Sportler die Möglichkeit geschaffen, sowohl die Berufsausbildung wie auch die spätere Berufsausübung mit Freiräumen für Trainings- und Wettkampfzeiten zu vereinen. Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist die Ausübung einer olympischen Sportart sowie die Zugehörigkeit zu einem geförderten Bundeskader. Für erforderliche Trainingseinheiten und Wettkämpfe auf Weltklasseniveau kann die Ausbildung unterbrochen und von regulär 30 Monaten auf bis zu 5 Jahre gestreckt werden.

Herausragende Sportlerinnen und Sportler gesucht

Nach Ausbildungsabschluss werden Sie als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter auf Probe eingestellt. Ihre sportliche Förderung kann direkt fortgesetzt werden. Unter Fortzahlung der Bezüge können Sie − im jeweils erforderlichen Umfang − für Trainingseinheiten und Wettkämpfe vom Dienst freigestellt werden.

Für bereits im Polizeidienst tätige Beamtinnen und Beamte besteht ebenfalls die Möglichkeit – bei Erfüllung der sportlichen Voraussetzungen – in die Spitzensportförderung aufgenommen zu werden Eine Spitzen-Perspektive für die Zeit nach dem Spitzensport

Nach Beendigung der Spitzensportförderung werden die Sportlerinnen und Sportler in den regulären Dienstbetrieb der Landespolizei übernommen. Dabei ist außerdem eine Weiterqualifizierung bzw. Spezialisierung innerhalb des Polizeidienstes möglich.

Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Spitzensportförderung bei der Polizei Baden-Württemberg gibt‘s unter:

  • Kempa-Sports
  • Mikasa