Bundesliga: Ausbildungskostenerstattung neu geregelt

Seit 1. Juli gelten für die Ausbildungskostenerstattung von Bundesligaspielern neue Regelungen. Der Hauptausschuss des Deutschen Volleyball-Verbands (DVV) hat auf Antrag der Deutschen Volleyball-Liga (DVL) eine grundlegende Neuregelung der Ordnung beschlossen. Neben dem Verteilungsschlüssel wurde insbesondere die Abwicklung des Verfahrens neu gefasst. Die DVL übernimmt zukünftig Servicefunktionen für die Vereine.

Die neue Ausbildungskostenerstattung (AKE) umfasst vier Säulen. Einen Festbetrag von 500 Euro erhalten die Vereine, für den der Bundesligaspieler seinen ersten Spielerpass besessen hat. „Wir wollen damit die Talentnester belohnen, die sich in der Nachwuchssichtung und -rekrutierung engagieren“, begründet Bundesspielwart Werner Schaus die Einführung dieser Säule. „In der Vergangenheit sind die Vereine am Beginn der Ausbildungskette häufig leer ausgegangen, meist waren nur die Vereine am Ende der Ausbildungszeit begünstigt“, so Schaus weiter. Aber gerade in Zeiten, in denen weniger Kinder und Jugendliche zum Volleyball kommen, sei es wichtig, Signale für die Basisarbeit zu setzen.

Darüber hinaus werden die Ausbildungszeiten in den Altersklassen U16 bis U21 (Frauen) bzw. U17 bis U22 (Männer) zukünftig mit 150 Euro bis 800 Euro pro Spieljahr vergütet. Die Höhe richtet sich danach, ob der Spieler in die 1. oder 2. Bundesliga wechselt und ob der Spieler in einem Verein oder an einem Bundesstützpunkt ausgebildet wurde. Die Beschränkung auf diese sechs Ausbildungsjahre verfolgt das Ziel, die systematische Ausbildung von Spielern und deren Übergang in die Lizenzligen zu fördern. Aus gleichem Grund wurde auch die Altersgrenze, in denen Ausbildungskostenerstattung beim erstmaligen Wechsel in die Bundesligen fällig wird, abgesenkt. Während es in der Vergangenheit Ausbildungskosten bis zum Erreichen der Altersklasse Senioren I gab, liegt das neue Höchstalter bei 22 Jahren.

Die Bundesstützpunktprämie für Spieler, die an einem der Bundesstützpunkte des DVV ausgebildet wurden, sowie eine anteilige Erstattung von Kosten für den Fall, dass der abgebende Verein für den Spieler selbst Ausbildungskosten an einen Vorverein gezahlt hat, runden das neue AKE-Modell ab.

„Alles in allem ist die Neuregelung deutlich transparenter und nachvollziehbarer für die Vereine“, sagt Schaus. Eine entscheidende Erleichterung erhalten die Vereine jedoch, weil die DVL zukünftig den Informationsfluss zwischen dem aufnehmenden und dem abgebenden Vereinen steuert. Die DVL informiert bei der erstmaligen Beantragung einer Bundesliga-Spielerlizenz sowie bei Wechseln innerhalb der Bundesligen die beteiligten Vereine über die Fälligkeit von Ausbildungskosten. Die Rechnungstellung obliegt nach wie vor dem anspruchsberechtigten Verein.

Ausführliche Informationen und Fallbeispiele hat die DVL im DVL-Wiki zusammengestellt: http://www.dvl-wiki.de/wiki/AKE

Den Ordnungstext sowie Formulare und Arbeitshilfen gibt es zum Download unter: http://www.volleyball-bundesliga.de/ake

(DVL)

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