Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Volleyball-Verband und Kim Van de Velde/Cinja Tillmann

Im Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Volleyball-Verband und Kim van de Velde/Cinja Tillmann hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main am 28. April 2022 nach über 16 Monaten ein Urteil in zweiter Instanz gefällt.

28.04.2022: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies mit heute verkündeter Entscheidung eine Schadensersatzklage der Athletinnen ab, die wegen ihrer Nicht-Nominierung zu internationalen Wettbewerben den Verlust ihrer Startgelder beklagt hatten.

Julia Frauendorf, Vorstand Sport des Deutschen Volleyball-Verbandes: „Wir sind froh, dass der Prozess jetzt abgeschlossen ist, und richten unseren Blick nach vorne. Durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts vermeiden wir in Zukunft erneut Konflikte dieser Art. Wir konzentrieren uns nun gemeinsam auf die weitere Entwicklung der einzelnen Athlet*innen und Teams.“

„Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Athletinnen und Athleten den Beach-Volleyball voranzutreiben. Unabhängig von der Entscheidung des Oberlandesgerichts sind wir im Dialog mit unserer neuen DVV-Athletenvertreterin Victoria Bieneck (seit November 2021 im Amt) und prüfen die Zulassungs- und Nominierungskriterien des DVV, um sie weiterzuentwickeln. Wir begrüßen zudem das neue internationale System des Weltverbandes, das die bisherige Länderquote aufhebt und zur Besserung der Situation beiträgt.“

Hintergrund:

Im Herbst 2019 reichte das damalige Beach-Volleyball-Team Kim van de Velde (ehemals Behrens) und Cinja Tillmann Klage gegen den Verband ein. Nachdem die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main im Oktober 2020 der Klage der Spielerinnen gegen den Deutschen Volleyball-Verband in erster Instanz stattgab, legte der DVV daraufhin Berufung ein. Der am 8. März 2022 angebotene Vergleich seitens des Deutschen Volleyball-Verbands wurde von Kim van de Velde (ehemals Behrens) und Cinja Tillmann abgelehnt.

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