DVV legt Berufung ein

Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hatte Anfang Oktober der Klage von Kim Behrens/Cinja Tillmann teilweise stattgegeben und den DVV zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ihnen durch ihre nicht erfolgte Teilnahme bei internationalen Turnieren Preisgelder in Höhe von zumindest 17.000 US-Dollar entgangen seien und folgte der Argumentation sowie den Nominierungskriterien des DVV nicht.
Nicole Fetting, Generalsekretärin des DVV, sagt: „Nach Eingang der schriftlichen Urteilbegründung haben wir diese durch unseren Rechtsbeistand prüfen lassen. Mit dem Fazit, dass wir der Argumentation des Landgerichts Frankfurt nicht folgen und eine andere Rechtsaufassung teilen. Aus diesem Grund haben wir uns für diesen Schritt entschieden.“
Gegen das Urteil legte der DVV, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Lehner, fristgerecht Berufung am Oberlandesgericht Frankfurt ein.
Anmerkung: In einer ersten Version war von einer einstimmen Entscheidung des Präsidiums sowie Vorstands die Rede. Dieser redaktionelle Fehler wurde mittlerweile in mehrheitlich korrigiert. Wir bitten dies zu entschuldigen.