DVV beschließt Regelungen zur Wertung der Hallen-Saison 2019/2020

Foto: Conny Kurth Foto: Conny Kurth Der Vorstand und das Präsidium des Deutschen Volleyball-Verbandes (DVV) haben auf Vorschlag des Bundesspielausschusses die Regelungen zur Wertung der Hallen-Saison 2019/2020 für alle Dritten Ligen und Regionalligen beschlossen.

Der Volleyball-Spielbetrieb der Saison 2019/2020 wurde am 12.03.2020 aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Lage (Covid-19) in Deutschland durch den Deutschen Volleyball-Verband beendet. Der Deutsche Volleyball-Verband sieht sich, angesichts der weiteren Entwicklung der Lage bis heute, in seiner Entscheidung bestätigt. Eine Fortsetzung und die damit mögliche reguläre Beendigung des Spielbetriebes der Saison 2019/2020 ist ausgeschlossen.

Um den Vereinen sowie den Spielausschüssen eine geordnete Vorbereitung auf die Saison 2020/21 zu ermöglichen, hat der Bundesspielausschuss verschiedene Regelungen für die Dritten Ligen und die Regionalligen erarbeitet. Diese betreffen Festlegungen zur Wertung, zum Auf- und Abstieg in der Spielzeit 2019/20 und in der kommenden Saison 2020/21.

Beschlüsse für die Dritten Ligen und Regionalligen:

Meisterschaft

Aufgrund des Abbruchs der Saison 2019/2020 wird der Meister-Titel nicht vergeben.

Auf- und Abstiegsregelung

Für diejenigen Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs als Aufsteiger bzw. Absteiger eindeutig und sportlich nicht mehr änderbar feststehen, gelten die bestehenden Regelungen, das heißt sie steigen auf beziehungsweise müssen absteigen.

Aufstiegsspiele am Ende der Saison 2019/2020 finden nicht statt.

Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Abstiegsplatz sind und rechnerisch einen Nichtabstiegsplatz gemäß den festgelegten Regularien erreichen könnten, erhalten das Angebot, für die Saison 2020/2021 in dieser Spielklasse zu bleiben.

Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs nicht auf einem Aufstiegsplatz sind und rechnerisch eine Platzierung erreichen könnten, die gemäß den festgelegten Regularien zum Aufstieg berechtigen, erhalten das Angebot zusätzlich in die höhere Spielklasse aufzusteigen.

Das gilt allerdings nur, wenn die maximale Staffelstärke von 14 Mannschaften in der Saison 2020/2021 nicht überschritten wird. Die spielleitende Stelle der übergeordneten Spielklasse entscheidet darüber abschließend.

Aus den Staffeln, die in der Saison 2020/2021 mit der Maximalanzahl von 14 Mannschaften spielen, steigen am Ende der Saison bis zu 4 Mannschaften ab.

Staffelstärke 2020/2021

Die Saison 2020/2021 wird höchstens mit 14 Mannschaften gespielt. Erreicht eine Staffel die maximale Stärke, kann höchstens eine Stützpunktmannschaft aufgenommen werden.

1.und 2. Bundesliga

Die Volleyball-Bundesliga hat folgende Beschlüsse zur Wertung der Saison 2019/2020 sowie Auf- und Abstieg der 1. und 2. Bundesliga gefasst: Zur Mitteilung der VBL

Spielklassen unterhalb der Regionalligen

Der Spielbetrieb unterhalb der Regionalligen liegt im Zuständigkeitsbereich der Landesverbände. Gemeinsam mit den Landesverbänden möchte der DVV in dieser besonderen Situation eine sportlich faire Lösung für Mannschaften und Vereine entwickeln. Auch wenn möglichst einheitliche Regelungen angestrebt werden, sollen die spezifischen regionalen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

 

 

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