Übergangsregeln des DVV

Foto: Conny Kurth Foto: Conny Kurth Nach dem Shutdown und Saisonabbruch aufgrund der Covid-19-Pandemie in den letzten Monaten hat der Deutsche Volleyball-Verband gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), angelehnt an dessen Leitplanken, Übergangsregeln für eine Aufnahme des verantwortungsvollen Sporttreibens im Volleyball und Beach-Volleyball erarbeitet. Diese Regelungen für den Volleyball-Sport sind lediglich EMPFEHLUNGEN, die Entscheidung der Umsetzung liegt schlussendlich bei den zuständigen Behörden.

Das Corona-Virus kann nur gemeinsam bezwungen werden, die Risiken für Infektionen zu minimieren ist dabei stets die oberste Handlungsmaxime. Daher ist es die Aufgabe aller Volleyballer(innen), verantwortungsvoll mit den zurückgewonnenen Freiheiten umzugehen. Je mehr wir dieser Verantwortung nachkommen, desto eher können weitere Erleichterungen auf dem Weg zu einem geregelten Alltag vorgenommen werden.

Wichtig: Die Entscheidungen der Länderpolitik und zuständigen kommunalen Behörden sind dabei Voraussetzung für eine mögliche Umsetzung der EMPFEHLUNGEN. Sie entscheiden letztlich über die konkrete Umsetzung einer Wiederaufnahme und Übergangs-Phase des Volleyball-Sporttreibens. Aufgrund der fortschreitenden unterschiedlichen Entwicklungen in den Bundesländern und entsprechend veröffentlichten Landesverordnungen ist eine Formulierung und Zusammenfassung bundesweit einheitlicher Übergangsregeln und Handlungsempfehlungen für den Volleyball-Sport aktuell noch in Arbeit.  

DOSB-Leitplanken für ein verantwortungsvolles und damit „faires“ Sporttreiben in Zeiten von Corona: 

  • DOSB-Leitplanken (Stand 19.05.2020)
  • DOSB-Leitplanken für den Hallensport (Stand 28.05.2020): Sie setzen auf den zehn DOSB-Leitplanken auf und dienen in Kombination mit diesen als Orientierung zur Durchführung von Hallensport.
  • Als dritter Schritt steht für den DOSB in den nächsten Wochen die Erarbeitung von Zusatz-Leitplanken für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs an. Auch hier werden wir mit großer Sorgfalt vorgehen und die aktuellen Erfahrungen aus dem Trainingsbetrieb sowie aus dem bereits zugelassenen Wettkampfbetrieb einfließen lassen.

DVV-Übergangsregeln 

Stand 08.06.2020

Empfehlungen für eine Wiederaufnahme des Sporttreibens im (Beach-)Volleyball

Die folgenden EMPFEHLUNGEN des DVV setzen die absolute Vorsicht im Umgang mit sozialen Kontakten im privaten Umfeld voraus, da dies die häufigere Ursache für Infektionen ist. Wir setzen daher in allen Vereinen auf eine gründliche Belehrung der Vereinsmitglieder im Umgang mit sozialen Kontakten im privaten Umfeld. Grundsätzlich gilt (aktuell bis 29.Juni) auch weiterhin die von der Bundesregierung vorgeschriebene Abstandsregel von 1,5 Metern zu anderen Personen. Nur unter Einhaltung dieser Vorraussetzung ist ein aktuelles Sporttreiben in Deutschland möglich. 

Download DVV-Übergangsregeln (Stand 08.06.2020; Aktuell in Bearbeitung)

Download Handlungsempfehlung (Stand 08.06.2020; Aktuell in Bearbeitung)

Jede/r Teilnehmer/in einer Sportgruppe bekommt diese Handlungsempfehlung mit Informationen zum Thema Hygiene und Gefahren zur Verfügung gestellt und unterschreibt einmalig:

  • dass die darauf befindlichen Inhalte gelesen, verstanden, akzeptiert und umgesetzt werden.
  • dass bekannt ist, dass man sich im Falle eines der Symptome sofort in häusliche Quarantäne begibt und der Sportgruppe fernbleibt.

Sportartspezifische Merkmale Volleyball und Beach-Volleyball

  • kontaktlose Sportarten
  • Trennung der gegnerischen Teams durch das Netz
  • Mannschaftsstärke: 10 bis 14 Personen; auf 2 Personen reduzierbar (Beach-Volleyball)
  • Mindestabstand im Training einhaltbar, im Wettkampf nicht
  • Beach-Volleyball als sinnvolle Alternative: unter freiem Himmel, kleinere Gruppengrößen

Sonderbedingungen, die bei einem aktuellen Beach-Volleyball-Sporttreiben eventuell eingeführt werden könnten, sind etwa die Vermeidung von Aufschlägen und Angriffen in die Mitte sowie eine Abstandhaltung zum Netz, da hier ein direkter Kontakt/Berührungen von Spielern möglich sind. 

Nach Rücksprache mit der medizinischen Kommission des DOSB scheint das Risiko der Ballberührung, laut Einschätzung der Experten, gering. Der Ball sollte häufig gereinigt werden und ggfs. sollte pro Person ein eigener Ball verwendet werden.

Update 03.06.2020: Die Reduzierung der Personenanzahl pro Gruppe ist aufgehoben. Die Distanzregel ist auf 1,5 bis 2 Meter reduziert.

 

Beratung

Zur Beratung wurden folgende Personen und Leitlinien herangezogen:

  • DOSB-Leitplanken und Hygiene-Tipps
  • Verbandsarzt Beach-Volleyball: Dr. Michael Tank
  • Verbandsärzte Volleyball: Dr. Stefan Hemmer, Kai Dragowsky, Dr. Karsten Holland
  • Vorstand Deutsche Volleyball Jugend

Generell gilt die Einhaltung der DOSB Leitplanken & DOSB Hygiene Tipps, sowie im Speziellen die DVV-Übergangsregeln und Handlungsempfehlungen.

Tagesaktuelle Informationen sind auf der Website des RKI zu finden: Robert-Koch-Institut

Weiterführende Informationen des DOSB: DOSB

  • Kempa-Sports
  • Mikasa