Wichtige Infos für Vereine zu Änderungen im ITC-Verfahren in Spielklassen unterhalb der Lizenzligen

Wichtige Infos für Vereine zu Änderungen im ITC-Verfahren in Spielklassen unterhalb der Lizenzligen Foto: DVV/Justus Stegemann Die FIVB hat einige gravierende Änderungen im ITC-Verfahren beschlossen und sie zum 01.08.2026 in Kraft gesetzt. Die Information darüber ist so kurzfristig erfolgt, dass bisher der DVV-Leitfaden noch nicht angepasst werden konnte. Folgende Änderungen im ITC-Verfahren betreffen Verbände der FIVB Nationen-Kategorie 4 – zu der auch Deutschland zählt.

a) Während bis einschließlich der vergangenen Saison keine Verwaltungsgebühren (Administration Fee) an die internationalen Verbände FIVB oder CEV für internationale Transfers in Vereine unterhalb der 2. Bundesligen zu entrichten waren, erhebt die FIVB nun für Transfers in alle Spielklassen in Deutschland eine feste und nicht verhandelbare Administration Fee. Die Administration Fee an die FIVB beträgt für

  • Transfers in die Dritten Ligen CHF 500,

  • und für Transfers in alle tieferen Spielklassen CHF 100.

b) Nachdem im ITC-Prozess nach der Initiierung ein Spieler oder eine Spielerin dem Transfer-antrag in VIS zugestimmt hat, erscheinen Schaltflächen zur Bezahlung der FIVB-Fee. Die FIVB bestätigt ITC erst dann frei, wenn die geforderte Fee auf dem FIVB-Konto eingegangen ist.

c) In der FIVB Datenbank VIS sind die Begriffe Administration Fee und „international rights“ miteinander verknüpft. Dadurch erhalten nun alle (!) Transfers nach Deutschland automatisch den Typ „international“ zugewiesen, auch ohne Bezug zu internationalen Wettbewerben.

d) Bisher konnten Herkunftsverbände keine Gebühren (Solidarity Fee) für Transfers in Spielklassen unterhalb der 2. Ligen erheben. Zukünftig können Herkunftsverbände eine Fee bei Transfers in die 3. Ligen fordern, deren maximale Höhe noch von der FIVB festgelegt und in aktualisierten Sports Regulations in Kürze kommuniziert werden soll. Diese Gebühr ist dann zwischen aufnehmenden Verein und Herkunftsverband zu verhandeln und muss vom Herkunftsverband zu begründet werden. Momentan ist diese Fee noch nicht in VIS als zwingend notwendige Eingabe voreingestellt. Für Transfers in Regionalligen oder tiefere Ligen dürfen Herkunftsverbände weiterhin keine Gebühren verlangen – mit Ausnahme für Transfers von Minderjährigen.

e) Analog zu d) können nun Herkunftsverbände eine Solidarity Fee für Transfers von Minderjährigen verlangen. Als theoretisch maximale Höhe wird von der FIVB bis zu CHF 15.000 angegeben. Ob und wie nationale Verbände von dieser Möglichkeit generell Gebrauch machen werden, muss abgewartet werden. Aufgrund der noch wenigen Anträge ist aktuell noch nicht ersichtlich, wie diese Fee in VIS integriert wird. Eine zusätzliche FIVB Administration Fee wird - wie bisher- für Transfers von Minderjährigen nicht erhoben. 

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