Allgemeine Bestimmungen zur Fortführung des Spielbetriebs

Hinweis: Sämtliche Dokumente stehen in der DVV-Cloud als Download (Hier klicken) zur Verfügung:
- DVV-Hygienekonzept/Maßnahmen (Neu)
- BSA-Beschlüsse
- Vordrucke (Neu Vordruck Hygienebeauftragter)
- Spielablaufprotokoll (Neu)
- Muster Hygiene-Akkreditierung (Neu)
- MVP-Wahl (Neu)
Zutritt zu den Sportveranstaltungen für aktive und passive Beteiligte entsprechend den Verordnungen des Bundeslandes, in dem die Veranstaltung stattfindet.
Aktive Beteiligte sind: u.a. Spieler, Offizielle, Schiedsrichter
Passive Beteiligte sind: u.a. Courtpersonal, Schreiber, Schreiberassistent, Ballholer, Wischer, Hallensprecher, Aufbauhelfer.
Ein Zutritt zu Sportveranstaltungen für alle Personengruppen kann nur bei Befolgen der nachstehenden Bestimmungen erfolgen:
- Nachweis „vollständiger Impfschutz“ oder Nachweis Genesenen-Status gemäß aktueller RKI-Definition
- Sofern in den jeweiligen Verordnungen des Bundeslandes vorgesehen: Nachweis eines negativen Corona-Tests (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 h; PCR-Test nicht älter als 48 h);
- Händedesinfektion;
- Tragen einer medizinischen Maske;
- ggf. kurze, visuelle Einschätzung über das allgemeine Gesundheitsbefinden des aktiven Beteiligten.
Nachweis "vollständiger Impfschutz" - letzte Impfung + mindestens 14 Tage (abhängig vom Impfstoff):
Durch Impfausweis, Impfbescheinigung, digitalen Impfnachweis (z.B. Corona-App);
Nachweis "Genesenen-Status":
Durch Nachweis der Erkrankung mit PCR-Testdatum mindestens 28 Tage, maximal 6 Monate oder Genesenenzertifikat
Nachweis "negativer Coronatest":
Durch einen Testnachweis, entsprechend den jeweiligen Bestimmungen des Bundeslandes, der Nachweis kann in Papierform, digital oder sofern zulässig, unter Aufsicht erfolgen. Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich nicht möglich.
Zutritt für nicht-immunisierte Personen ist nur entsprechend den Verordnungen der Bundesländer möglich. Die jeweiligen Sonder- und Ausnahmeregelungen sind zu beachten.
Für den Download sämtlicher Dokumente bitte den Link zur Cloud nutzen.