Allgemeine Bestimmungen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs 2021/2022

Foto Conny Kurth Foto Conny Kurth Die Saisonstarts in den Dritten Ligen und Regionalligen rücken näher. Um allen Vereinen und Spieler*innen eine reibungslose Saison zu ermöglichen, sind an dieser Stelle alle Dokumente und allgemeine Bestimmungen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs für die Saison 2021/2022 zu finden.

Hinweis: Sämtliche Dokumente stehen in der DVV-Cloud als Download (Hier klicken) zur Verfügung:

  • DVV-Hygienekonzept/Maßnahmen
  • BSA-Beschlüsse
  • Vordrucke
  • Spielablaufprotokoll
  • Muster Hygiene-Akkreditierung
  • MVP-Wahl

Für den DVV-Spielbetrieb in der Dritten Liga und Regionalliga gilt unabhängig von der Inzidenzzahl (aufgrund des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10.8.2021 zum Sport in Innenräumen): Testpflicht für alle nicht geimpften oder genesenen Personen (aktive Beteiligte und passive Beteiligte) beim Zutritt zu den Sportveranstaltungen.

Aktive Beteiligte sind: u.a. Spieler, Offizielle, Schiedsrichter

Passive Beteiligte sind: u.a. Courtpersonal, Schreiber, Schreiberassistent, Ballholer, Wischer, Hallensprecher, Aufbauhelfer.

Ein Zutritt zu Sportveranstaltungen für alle Personengruppen kann nur bei Befolgen der nachstehenden Bestimmungen erfolgen:

  • Ausfüllen „Selbsterklärung Gesundheitszustand“ (wird über SAMS bzw. refsoft zu Verfügung gestellt); begleitet durch den Nachweis des „vollständiger Impfschutzes“ oder Nachweis des Genesenen-Status gemäß aktueller RKI-Definition oder durch den Nachweis eines negativen Corona-Tests (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 h; PCR-Test nicht älter als 48 h);
  • Händedesinfektion;
  • Tragen einer medizinischen Maske;
  • Kontrolle der Körpertemperatur durch kontaktlose Fiebermessung; der Grenzwert der erlaubten Körpertemperatur wurde auf 38,0° C festgelegt;
  • ggf. kurze, visuelle Einschätzung über das allgemeine Gesundheitsbefinden des aktiven Beteiligten.

Nachweis "vollständiger Impfschutz" - letzte Impfung + mindestens 14 Tage (abhängig vom Impfstoff):

Durch Impfausweis, Impfbescheinigung, digitalen Impfnachweis (z.B. Corona-App);

Nachweis "Genesenen-Status":

Durch Nachweis der Erkrankung mit PCR-Testdatum mindestens 28 Tage, maximal 6 Monate oder Genesenenzertifikat

Nachweis "negativer Coronatest":

Durch einen offiziellen Testnachweis von einer anerkannten Teststelle bzw. einem offiziellen Testzentrum, der Nachweis kann in Papierform oder digital erfolgen. Selbsttests sind nicht zulässig.

Eine Kostenübernahme ist nicht möglich.

Zusätzlich gelten die folgenden Bestimmungen bis auf Widerruf für alle Staffeln der Dritten Liga und der Regionalliga:

1. Die Vereine der Dritten Liga und der Regionalliga müssen bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Spieltag ihrer Staffel den spielleitenden Stellen (Staffelleitung und zuständiger Spielwart) ihrer Staffel ein mit den örtlichen Behörden abgestimmtes Hygienekonzept für die Durchführung des Spielbetriebs in ihrer Spielhalle vorlegen. Das DVV-Hygienekonzept kann dazu als Handlungsempfehlung und Vorlage genutzt werden.

2. Das Vereins-Hygienekonzept wird über die DVV-Server (SAMS und refsoft) allen aktiven Beteiligten (Mannschaften, Offizielle, Schiedsgericht) an einem Spieltag zugänglich gemacht. Gastmannschaften und eingesetzte Schiedsrichter informieren sich rechtzeitig vor einem Spieltag über das vor Ort geltende Konzept.

3. Die Vereine der Dritten Liga und der Regionalliga müssen bis spätestens 08.09.2021 den spielleitenden Stellen (Staffelleitung und zuständiger Spielwart) ihrer Staffel einen Hygienebeauftragten als Ansprechpartner für das vorgelegte Hygienekonzept benennen (Vordruck I) und diesen in SAMS registrieren. Der Hygienebeauftragte ist für die Einhaltung der in diesem Konzept genannten Regeln sowie die entsprechende Information an alle betroffenen Personengruppen verantwortlich.

4. Änderungen, Ergänzungen und Anpassungen des Hygienekonzeptes sind den spielleitenden Stellen unverzüglich mitzuteilen.

5. Das mit den örtlichen Behörden abgestimmte Hygienekonzept ist außerdem in geeigneter Weise in der Spielhalle auszulegen, z. B. durch Aushang an den Eingängen, den Kabinen und am Schreibertisch. Wenn möglich sollte mit Lautsprecherdurchsagen mehrfach auf die Einhaltung des Konzeptes hingewiesen werden.

6. In Bezug auf mögliche Spielverlegungen gelten die „Allgemeinen Regularien für Verlegungen und Absagen im Spielbetrieb“.

7. Wenn von behördlicher Seite die Austragung eines oder mehrerer Spiele eines Vereins untersagt wird, muss der Verein diese Behördenweisung, die ihn an der Austragung hindert, unverzüglich nach Bekanntwerden der spielleitenden Stelle mitteilen.

8. Die offizielle Öffnung der Halle wird auf mindestens 90 Minuten vor Beginn des ersten Spiels in dieser Halle festgelegt (s. Spielablaufprotokoll Corona für die Saison 2021/2022)

Für den Download sämtlicher Dokumente bitte den Link zur Cloud nutzen.

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