Liebe Landesverbände,
liebe Volleyball Bundesliga,
hiermit möchten wir Ihnen vorab mitteilen, dass wir gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt im Verfahren mit dem ehemaligen Beach-Volleyball Team Kim Behrens/Cinja Tillmann Berufung eingelegt haben. Dies werden wir heute 14 Uhr in einer Pressemitteilung bekannt geben. Die vollständige Meldung finden Sie am Ende der Nachricht.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden.
Beste Grüße
Lars Gäbler
Referent Presse
Deutscher Volleyball-Verband e.V.
gaebler@volleyball-verband.de
015118992855
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DVV legt Berufung ein
Der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt im Verfahren mit dem ehemaligen Beach-Volleyball Team Kim Behrens/Cinja Tillmann eingelegt. Dies haben DVV-Präsidium sowie Vorstand einstimmig beschlossen.
Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hatte Anfang Oktober der Klage von Kim Behrens/Cinja Tillmann teilweise stattgegeben und den DVV zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ihnen durch ihre nicht erfolgte Teilnahme bei internationalen Turnieren Preisgelder in Höhe von zumindest 17.000 US-Dollar entgangen seien und folgte der Argumentation sowie den Nominierungskriterien des DVV nicht.
Nicole Fetting, Generalsekretärin des DVV, sagt: „Nach Eingang der schriftlichen Urteilbegründung haben wir diese durch unseren Rechtsbeistand prüfen lassen. Mit dem Fazit, dass wir der Argumentation des Landgerichts Frankfurt nicht folgen und eine andere Rechtsaufassung teilen. Aus diesem Grund haben wir uns für diesen Schritt entschieden.“
Gegen das Urteil legte der DVV, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Lehner, fristgerecht Berufung am Oberlandesgericht Frankfurt ein.