Die Ordnungen und Regeln sollen der Vielfalt sowie künftigen Entwicklungen, Rechnung tragen. Ziel ist es, die in vielen Teilen des Landes existierenden Formen des Freizeit-Volleyball zu bewahren, in anderen Teilen zur Weiterentwicklung beizutragen und vor allem einen großzügigen Rahmen zu schaffen, der es gestattet, ein standardisiertes Wettkampfwesen zu gewährleisten.
Die BFS-Spielordnung mit ihren Anlagen, regelt die Zulassung von gleich- und gemischtgeschlechtlichen Teams, welche den Volleyballsport, außerhalb des Pflichtspielbetriebes, im BFS-Bereich betreiben. Auf Landesebene sind Abweichungen möglich.
Breiten- und Freizeitsportordnung (BFSO)
BFS-Cup - Spielregeln (Indoor)
Regelungen für die DVV BFS Cups:
Spielberechtigt nach den Ordnungen sind Volleyballer/innen mit DVV- Spielerpass (klassisch) in weißer Farbe oder ePass und gültigem BFS-Staffelleitereintrag für das laufende Spieljahr.
Der BFS-Staffelleitereintrag für das laufende Spieljahr ist der Spielberechtigung nach DVV-Bundesspielordnung Punkt 6 gleichgestellt. Ein Vereinswechsel ist deshalb nur nach DVV-Bundesspielordnung Punkt 8.3.1. möglich. Damit ergibt sich für einen Wechsel von der allgemeinen Klasse in den BFS-Spielbetrieb oder umgekehrt, auch innerhalb desselben Vereines, eine Wechselsperre von 3 Monaten.
