Rechtsstreit mit dem Deutschen Volleyball-Verband: Van de Velde/Tillmann lehnen Vergleich ab

Im Rechtsstreit mit dem Deutschen Volleyball-Verband haben Kim van de Velde/Cinja Tillmann einen Vergleich abgelehnt. Nun fällt das Oberlandesgericht am 28. April 2022 das Urteil in zweiter Instanz.

Im Herbst 2019 reichte das damalige Beach-Volleyball-Team Kim van de Velde (ehemals Behrens)/Cinja Tillmann Klage gegen den Verband ein. Nachdem die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main im Oktober 2020 der Klage der Spielerinnen gegen den Deutschen Volleyball-Verband in erster Instanz stattgab, legte der DVV daraufhin Berufung ein. Der am 08.03.2022 angebotene Vergleich seitens des Deutschen Volleyball-Verbands wurde von der Gegenseite nicht angenommen. Nun fällt das Oberlandesgericht in Frankfurt/Main am 28. April 2022, nach über 16 Monaten, ein Urteil in zweiter Instanz.

Julia Frauendorf, Vorstand Sport des Deutschen Volleyball-Verbandes:

Wir bedauern, dass der angebotene Vergleich nicht angenommen wurde, sind aber froh, dass der Prozess zeitnah abgeschlossen sein wird und alle Beteiligten Klarheit erhalten. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Athletinnen und Athleten den Beach-Volleyball voranzutreiben.

Unabhängig von der Entscheidung des Oberlandesgerichts sind wir im Dialog mit unserer neuen DVV-Athletenvertreterin Victoria Bieneck (seit November 2021 im Amt) und prüfen unsere Zulassungs- und Nominierungskriterien des DVV, um sie anzupassen und weiterzuentwickeln. Wir begrüßen zudem das neue internationale System des Weltverbandes, das die bisherige Länderquote aufhebt und zur Besserung der Situation beiträgt.“

  • Kempa-Sports
  • Mikasa