Förderbedingungen

Zuschüsse zu Freizeiten und Begegnungen

 

Das Förderprogramm „Let’s go volley“ soll Angebote für Bewegung, Spiel und Sport für Kinder und Jugendliche in ganz Deutschland unterstützen.

Dieser Überblick informiert, welche Kostenbereiche förderfähig sind und in welcher Höhe. Das Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2022. Die Antragstellung kann fortlaufend bis 31. Oktober 2022 erfolgen. Das Antragsverfahren verläuft ausschließlich digital.

Freizeiten und Begegnungen sind Zusammentreffen von Kindern oder Jugendlichen oder Fachkräften (Trainer*innen, Betreuer*innen, Vereinsverantwortliche) oder Multiplikator*innen, die zum Ziel haben, Kinder- und Jugendarbeit im und mit Sport in Vereinen und Verbänden aufzubauen oder fortzusetzen. Die Zusammentreffen müssen mindestens eine Übernachtung beinhalten. Eine inhaltliche Festlegung zur Gestaltung der Freizeit gibt es nicht.

Die Förderung erfolgt über einen festgesetzten Betrag für jede Person pro Tag zur Programmgestaltung, Unterbringung und Verpflegung, für Fahrtkosten pro Person sowie ggf für Honorare der begleitenden Fachkräfte.

Die maximale Höhe einer möglichen Förderung beträgt 80 Prozent der Gesamtausgaben, höchstens jedoch 5.800 €. Aus Eigenmitteln müssen 20% Prozent der Gesamtausgaben getragen werden.

Die maximale Förderhöhe für Programmgestaltung, Unterbringung und Verpflegung beträgt 40 € pro Person pro Tag.

Die maximale Förderhöhe für Fahrkosten beträgt 60 € pro Person.

Die maximale Förderhöhe für Honorare beträgt 305 € pro Person pro Tag.

Honorare können nur nach Abschluss eines Honorarvertrags anerkannt werden – ein Muster ist hier: weiblich / männlich

Die Abrechnung erfolgt ebenfalls ausschließlich digital. Die Abrechnung muss 28 Tage nach dem Aktionstag erfolgt sein. Spätestens jedoch zum 10. November 2022.

Der Abrechnung sind Fotos oder Videos sowie die Einladung/Ausschreibung und eine unterschriebene Liste der Teilnehmenden beizufügen - ein Muster ist hier: Teilnehmer*innen

 

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