Anhang 1 zur Spielordnung

Deutscher BFS–Cup

1. Allgemeines

Jährlich werden
- auf Landesebene Mixed–Turniere
- auf Regionalebene der BFS-Cup Nord und -Süd (Mixed) und
- auf Bundesebene der Deutsche BFS-Cup (Mixed)
ausgetragen.


2. Spielberechtigung der Spieler/innen

Spielberechtigt sind Volleyballer/innen mit DVV-Spielerlizenz F(reizeit) oder BFS-Eintrag und gültigem BFS-Staffelleitereintrag für das laufende Spieljahr, auch dann, wenn die Qualifikation im vorherigen Spieljahr stattfand.

Das aktuelle Spieljahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni jeden Jahres.

Der BFS-Staffelleitereintrag für das laufende Spieljahr ist der Spielberechtigung nach DVV-Bundesspielordnung Punkt 6 gleichgestellt.

Ein Vereinswechsel ist deshalb nur nach DVV-Bundesspielordnung Punkt 8.3.1. möglich. Damit ergibt sich für einen Wechsel von der allgemeinen Klasse in den BFS-Spielbetrieb oder umgekehrt, auch innerhalb desselben Vereines, eine Wechselsperre von 3 Monaten.

Verstöße gegen diese Bestimmungen werden vom Wettkampfgericht vor Ort bzw. vom BFS-Ausschuss geahndet.

Das Wettkampfgericht vor Ort setzt sich zusammen aus: 1 Vertreter des Ausrichters, 1 Vertreter BFS-Ausschuss und 1 Mannschaftsvertreter

Strafmaß bei Verstößen durch Mannschaft und/oder Spieler gegen diese Bestimmungen, die der BFS-Ausschuss festlegt:

  • die Mannschaft wird disqualifiziert und auf den letzten Platz des Turniers gesetzt;
  • die Mannschaft kann im laufenden Spieljahr von allen DVV Veranstaltungen des BFS ausgeschlossen;
  • der Spieler kann im laufenden und folgenden Spieljahr, unabhängig vom Verein, von allen DVV Veranstaltungen des BFS ausgeschlossen;
  • der meldende Verein der Mannschaft/des Spielers erhält eine Geldstrafe von 750,00€.

 

3. Teilnahmeberechtigung der Mannschaften

3.1 Regionalcups (Mixed)

Die zwei Erstplazierten eines Landesverbandes sind zur Teilnahme an den Regionalcups bis zum Meldeschluss berechtigt. Verzichten qualifizierte Teams, sind jeweils die Nächstplatzierten aus dem entsprechenden Landesverband bis zum gesondert mitgeteilten Termin teilnahmeberechtigt.

Danach erfolgt eine Aufstockung um weitere Teams, in der Reihenfolge der besten Landesverbände aus den jeweiligen Regionalcups der letzten 6 Jahre.

Nur schriftliche Anmeldungen bis zum Meldeschluss/-termin werden verbindlich berücksichtigt.
Dem ausrichtenden Landesverband auf regionaler Ebene wird das Recht eingeräumt, eine zusätzliche Mannschaft vom Ausrichter zu stellen. Der Cup-Gewinner des Vorjahres hat Startrecht.

3.2 Deutscher BFS-Cup (Mixed)

Der Deutsche BFS–Cup wird mit 12 Teams durchgeführt. Qualifiziert sind die 6 Erstplazierten aus den Regionalcups. Verzichten qualifizierte Teams, sind jeweils die Nächstplatzierten, aus dem entsprechenden Regionalcup, teilnahmeberechtigt.
Will der Ausrichter ein eigenes Team stellen, so sind nur die Mannschaften der Plätze 1-5 des jeweiligen Regional-Cups qualifiziert. Dies muss bei der Bewerbung um die Ausrichtung bekannt sein.

4. Vergabe der Cups

Vereine der Landesverbände (nach Ausrichtermatrix) können sich zwei Jahre im Voraus schriftlich beim BFS-Ausschuss um die Ausrichtung der Cups bewerben.
Ein Jahr im Voraus (und spätestens bis zum 30.06.) hat der Landesverband den Ausrichterverein, dem BFS-Ausschuss anzuzeigen.

Richtet der in der Ausrichtermatrix vorgesehene Landesverband den Cup nicht aus, so verliert er einen seiner Startplätze zugunsten des ausrichtenden Landesverbandes.

Der BFS-Ausschuss bestimmt bis spätestens 31.07. des laufenden Jahres, Termin und Austragungsort für das kommende Jahr.
Die DVV-Geschäftsstelle verschickt im Auftrag des BFS-Ausschusses die Ausschreibungen für die Regionalcups an die Landesverbände und für den Deutschen BFS-Cup an die qualifizierten Teams.


5. Austragungsmodus

Den Austragungsmodus für die Regional– und den Deutschen BFS-Cup (Mixed) legt der BFS-Ausschuss fest.


6. Teilnahmemeldung

Die BFS-Warte der Landesverbände melden spätestens bis 30.06. des laufenden Jahres, die qualifizierten Vereine/Teams inkl. 2 Nachrücker an die DVV-Geschäftsstelle.

7. Startgeld

Für die Teilnahme an einer BFS-Veranstaltung, organisiert durch den BFS-Ausschuss des DVV, kann ein Startgeld erhoben werden.
Die Höhe wird vom BFS-Ausschuss festgelegt.
Das Startgeld ist von den teilnehmenden Teams laut Ausschreibung vor den Cupwettbewerben zu überweisen.

8. Spielregeln

Gespielt wird nach den gültigen BFS-Cup-Spielregeln (Halle).


9. Spielball

Der BFS-Ausschuss legt den Spielball fest.


10. Schlussbestimmung

Diese Ordnung wurde am 11.11.2018 durch den BFS-Ausschuss verabschiedet und tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 

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