DVV-Männer: Philipp Collin vorläufig suspendiert – Drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse

Bundestrainer Vital Heynen muss zwangsläufig auf Philipp Collin (links) bei der WM verzichten.

Der Anti-Doping-Ausschuss des Deutschen Volleyball-Verbandes hat als zuständiges verbandsinternes Disziplinarorgan gegen den Nationalspieler Philipp Collin (Tours/FRA) wegen des Vorwurfes von drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen binnen 18 Monaten ein verbandsinternes Disziplinarverfahren eingeleitet. Grundlagen hierfür sind ein möglicher Verstoß gegen Artikel 2.4. des NADA-Codes und das Anti-Doping-Reglement des Deutschen Volleyball-Verbandes. Im schriftlichen Verfahren hat der Ausschuss entschieden, dass Collin zunächst – unabhängig von einer späteren Entscheidung über eine Sperre – mit sofortiger Wirkung vorläufig suspendiert ist. Collin verpasst somit auch die Weltmeisterschaft vom 30. August bis 21. September in Polen.

„Es liegt keine positive Dopingkontrolle vor, vielmehr handelt es sich um Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse seitens des Athleten. Der DVV unterstützt die Null-Toleranz-Politik des Deutschen Olympischen Sportbundes konsequent und wird im weiteren Verfahren auf der Basis des NADA-Codes und des Anti-Doping-Reglements des DVV eine Entscheidung fällen“, sagt Erhard Rubert, der Vorsitzende des Anti-Doping-Ausschusses im DVV.

Als Nationalspieler und Mitglied des A-Kaders zählt der 23-jährige Mittelblocker Collin zum Nationalen Testpool der NADA. Zu diesem Kreis gehörende Athleten sind verpflichtet, vor Beginn eines Quartals zum jeweils 25. des Monats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in das Anti-Doping Administrations & Management System (ADAMS) einzugeben. Änderungen der Angaben sind unverzüglich anzuzeigen und in ADAMS zu aktualisieren. Ist ein Athlet für eine Dopingkontrolle nicht am angegebenen Ort anzutreffen und auch nicht telefonisch zu erreichen, so kann dies - nach Stellungnahme des Athleten - als Meldepflicht- und Kontrollversäumnis geahndet werden.

Der Anti-Doping-Ausschuss wird nun – voraussichtlich ebenfalls im schriftlichen Verfahren – über die Dauer einer Sperre entscheiden. Die seit Mittwoch, 20. August, laufende vorläufige Suspendierung kann auf die Dauer der Sperre angerechnet werden.

Der Anti-Doping-Ausschuss des Deutschen Volleyball-Verbandes besteht aus Erhard Rubert (Vorsitz), Prof. Dr. Manfred Holzgraefe (stellv. Vorsitzender), Dr. Toni Kass (Athletenvertreter Halle), Dr. Michael Tank (Athletenvertreter Beach).

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